BODY GYM – ZIVELONGHI UND SÖHNE GMBH
Version: 06.07.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», regeln das Vertragsverhältnis zwischen der
Zivelonghi und Söhne GmbH
Messenriet 16
8500 Frauenfeld
Schweiz
UID: CHE-159.104.884
nachfolgend «Body Gym» genannt, und der Kundin beziehungsweise dem Kunden, nachfolgend «Mitglied» oder «Kunde» genannt.
1.2 Anwendungsbereich
Diese AGB gelten insbesondere für:
Fitnessmitgliedschaften;
Monats-, Halbjahres- und Jahresabonnemente;
Coaching-Abonnemente;
Personal Training und individuelle Trainingsbetreuung;
EGYM- und App-basierte Trainingsangebote;
Sauna- und Regenerationsangebote;
ACP-Anwendungen;
Massage- und Wellnessleistungen;
Einzeltermine, Mehrfachkarten und Behandlungspakete;
weitere im individuellen Vertrag oder Angebot bezeichnete Leistungen.
Für einzelne Produkte oder Dienstleistungen können ergänzende Bedingungen gelten. Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
1.3 Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrags sind in folgender Reihenfolge:
der individuelle Mitgliedschafts-, Coaching- oder Dienstleistungsvertrag;
ausdrücklich vereinbarte Zusatzbedingungen;
die jeweilige Leistungs- oder Produktbeschreibung;
diese AGB;
die Hausordnung;
die Datenschutzerklärung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
handschriftliche Unterzeichnung;
elektronische Unterzeichnung;
ausdrückliche elektronische Annahme;
Abschluss über ein Online-Buchungs- oder Vertragssystem;
oder eine andere eindeutige Annahmeerklärung des Kunden.
Das Mitglied erhält vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, die geltenden Vertragsbedingungen und AGB einzusehen.
2.2 Elektronische Vertragsabschlüsse
Soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, können Verträge elektronisch abgeschlossen und bestätigt werden.
Elektronische Annahmeerklärungen und elektronische Unterschriften sind im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.
2.3 Angaben des Mitglieds
Das Mitglied ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen.
Änderungen insbesondere von:
Name;
Wohnadresse;
E-Mail-Adresse;
Telefonnummer;
Zahlungsdaten;
sind Body Gym unverzüglich mitzuteilen.
2.4 Minderjährige
Bei minderjährigen Mitgliedern kann Body Gym die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung verlangen.
Body Gym kann bestimmte Trainingsbereiche, Geräte, Leistungen oder selbstständige Zutrittszeiten für Minderjährige einschränken.
3. Vertragsdauer und automatische Verlängerung
3.1 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem individuellen Vertrag oder der jeweiligen Produktbeschreibung.
Der Vertrag beginnt am vereinbarten Startdatum.
3.2 Automatische Verlängerung
Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt:
Wird eine Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer gekündigt, verlängert sie sich nach Ablauf automatisch um eine weitere Vertragsperiode von zwölf Monaten.
Die Regelung gilt auch für nachfolgende Verlängerungsperioden.
3.3 Preis während der Verlängerung
Die Verlängerung erfolgt grundsätzlich zum zuletzt vereinbarten Mitgliedschaftspreis.
Beabsichtigt Body Gym eine Preisanpassung für die nächste Vertragsperiode, wird das Mitglied vor Beginn der neuen Vertragsperiode darüber informiert.
Bei einer wesentlichen Preiserhöhung erhält das Mitglied die Möglichkeit, die Mitgliedschaft vor Beginn der neuen Vertragsperiode zu kündigen.
Ausgenommen sind Änderungen aufgrund gesetzlicher Steuern, Abgaben oder Mehrwertsteueränderungen, soweit diese unmittelbar weitergegeben werden.
3.4 Spezielle Produkte
Für:
Monatsabonnemente;
Coaching-Programme;
Personal-Training-Pakete;
Mehrfachkarten;
ACP-Abonnemente;
Sauna-Abonnemente;
Massagepakete;
gelten die im jeweiligen Vertrag oder Angebot ausdrücklich genannten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.
4. Ordentliche Kündigung
4.1 Form
Eine Kündigung kann insbesondere erfolgen:
per E-Mail an die offizielle Kontaktadresse von Body Gym;
über ein von Body Gym bereitgestelltes Kundenportal;
schriftlich per Post.
Eine Kündigung per Einschreiben ist nicht erforderlich.
4.2 Rechtzeitiger Eingang
Massgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei Body Gym.
4.3 Identifikation
Die Kündigung muss eine eindeutige Zuordnung ermöglichen und soll mindestens folgende Angaben enthalten:
Vor- und Nachname;
Geburtsdatum oder Mitgliedsnummer;
eindeutige Erklärung der Kündigung.
4.4 Mündliche Kündigungen
Mündliche Kündigungen sind nur wirksam, wenn sie von Body Gym schriftlich oder elektronisch bestätigt werden.
5. Ausserordentliche Vertragsbeendigung
5.1 Wichtiger Grund
Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende nach den konkreten Umständen nicht mehr zumutbar ist.
5.2 Gründe aufseiten des Mitglieds
Als mögliche wichtige Gründe können insbesondere infrage kommen:
eine dauerhafte und ärztlich bestätigte Trainingsunfähigkeit;
eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, welche die vereinbarte Hauptleistung objektiv unmöglich macht;
ein dauerhafter Wegzug, sofern die Nutzung des Studios dadurch objektiv unzumutbar wird;
eine erhebliche und dauerhafte Einschränkung der vertraglich vereinbarten Hauptleistung durch Body Gym;
andere schwerwiegende Umstände, bei denen die Weiterführung des Vertrags unzumutbar wäre.
Die Beurteilung erfolgt anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls.
5.3 Gründe aufseiten von Body Gym
Body Gym kann einen Vertrag insbesondere aus wichtigem Grund kündigen bei:
schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung;
Bedrohung oder Belästigung von Mitgliedern, Mitarbeitenden oder Besuchern;
Gewalt oder Gewaltandrohung;
grob respektlosem oder diskriminierendem Verhalten;
Weitergabe oder Missbrauch eines persönlichen Zutrittsmediums;
erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug;
vorsätzlicher Beschädigung von Einrichtungen oder Geräten;
Diebstahl;
Handel mit illegalen Substanzen;
unbefugter gewerblicher Tätigkeit innerhalb des Studios;
Durchführung von Personal Training oder Coaching gegen Bezahlung ohne ausdrückliche Zustimmung von Body Gym.
Soweit es die Art und Schwere des Verstosses zulässt, kann Body Gym vor einer Kündigung eine Verwarnung aussprechen.
Bei schweren Verstössen kann der Zugang zum Studio sofort gesperrt und der Vertrag aus wichtigem Grund beendet werden.
6. Mitgliedschaft und Leistungsumfang
6.1 Persönliche Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar.
Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Body Gym möglich.
6.2 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
dem individuellen Vertrag;
der Produktbeschreibung;
dem gewählten Abonnement;
allfälligen schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
Nicht im gewählten Produkt enthaltene Leistungen können separat verrechnet werden.
Hierzu gehören je nach Produkt insbesondere:
Personal Training;
Coaching;
Trainingsplanung;
Ernährungsberatung;
Massagen;
ACP-Anwendungen;
Sauna;
Spezialprogramme;
Diagnostik;
App- oder digitale Zusatzleistungen.
6.3 Keine Erfolgsgarantie
Body Gym verpflichtet sich zur fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Ein konkreter Trainings-, Gewichtsverlust-, Muskelaufbau-, Leistungs-, Gesundheits- oder sonstiger persönlicher Erfolg kann nicht garantiert werden.
Das Ergebnis ist unter anderem abhängig von der individuellen Ausgangslage, Trainingshäufigkeit, Ernährung, Regeneration, Gesundheit und persönlichen Umsetzung.
6.4 Nicht bezogene Leistungen
Nicht bezogene Trainings, Termine oder Einzelleistungen verfallen nach Ablauf ihrer vereinbarten Gültigkeitsdauer, sofern keine schriftliche Vertragsunterbrechung oder andere Vereinbarung besteht.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise
Die Preise und Zahlungsintervalle ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
7.2 Zahlungsarten
Body Gym kann insbesondere folgende Zahlungsarten anbieten:
Vorauszahlung;
Rechnung;
Kreditkarte;
Debitkarte;
Lastschrift;
wiederkehrende automatische Zahlung;
andere angebotene elektronische Zahlungsmittel.
7.3 Raten- und Wochenzahlungen
Eine vereinbarte monatliche, wöchentliche oder sonstige Teilzahlung stellt grundsätzlich eine Zahlungsmodalität dar.
Die Gesamtlaufzeit des Vertrags wird dadurch nicht verkürzt.
Eine Nichtnutzung des Angebots befreit nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.
7.4 Zahlungsverzug
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann Body Gym:
das Mitglied mahnen;
den Zugang zum Studio oder zu digitalen Leistungen vorübergehend sperren;
den gesetzlichen Verzugszins verlangen;
angemessene Mahn- und Bearbeitungskosten verlangen;
berechtigte Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben oder betreiben.
Eine Zugangssperre aufgrund eines vom Mitglied verursachten Zahlungsverzugs befreit grundsätzlich nicht von der bestehenden Zahlungspflicht.
7.5 Offene Forderungen
Body Gym kann die Ausgabe oder Reaktivierung von Zutrittsmedien sowie die Nutzung zusätzlicher kostenpflichtiger Leistungen von der Begleichung fälliger Forderungen abhängig machen.
8. Öffnungs- und Zutrittszeiten
8.1 Zutritt
Die Nutzung des Fitnesscenters ist im Rahmen des abgeschlossenen Produkts während der veröffentlichten Zutrittszeiten möglich.
Die allgemeinen Zutrittszeiten können von den betreuten Zeiten abweichen.
8.2 Unbetreutes Training
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass das Studio während eines Teils der Zutrittszeiten nicht personell betreut sein kann.
Während dieser Zeiten trainiert das Mitglied grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Personen, welche aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation oder mangelnder Erfahrung nicht sicher selbstständig trainieren können, haben dies Body Gym mitzuteilen und entsprechende Betreuungsangebote zu nutzen.
8.3 Änderungen der Öffnungszeiten
Body Gym kann aus sachlichen betrieblichen Gründen insbesondere:
Zutrittszeiten;
betreute Zeiten;
Personalbesetzungen;
Geräteanordnung;
Kurs- und Betreuungszeiten;
einzelne Angebote;
anpassen.
Dabei werden die berechtigten Interessen der Mitglieder angemessen berücksichtigt.
8.4 Vorübergehende Einschränkungen
Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von:
Reinigung;
Wartung;
Reparaturen;
Umbauarbeiten;
technischen Störungen;
Sicherheitsmassnahmen;
behördlichen Anordnungen;
höherer Gewalt;
Brand- oder Wasserschäden;
Epidemien oder Pandemien;
begründen grundsätzlich keinen Schadenersatzanspruch.
Bei einer erheblichen und länger dauernden Einschränkung der vereinbarten Hauptleistung prüft Body Gym eine angemessene Ersatzleistung, Zeitgutschrift oder Vertragsanpassung.
9. Zutrittsmedium
9.1 Persönliche Nutzung
Ein Badge, eine Zutrittskarte, ein digitaler Schlüssel oder ein anderes Zutrittsmedium ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.2 Missbrauch
Die Weitergabe eines Zutrittsmediums oder das Ermöglichen des unberechtigten Zutritts Dritter stellt einen schweren Vertragsverstoss dar.
Body Gym kann in einem solchen Fall:
das Zutrittsmedium sperren;
Schadenersatz für entstandene Schäden verlangen;
den Vertrag bei schwerwiegendem Missbrauch ausserordentlich kündigen;
bei Verdacht auf strafbare Handlungen weitere rechtliche Schritte einleiten.
9.3 Verlust
Der Verlust eines Zutrittsmediums ist Body Gym unverzüglich zu melden.
Für die Ausstellung eines Ersatzmediums kann eine angemessene Ersatzgebühr erhoben werden.
10. Hausordnung und Verhalten
10.1 Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung sowie angemessene Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Personals einzuhalten.
10.2 Verhalten
Mitglieder haben auf andere Mitglieder, Mitarbeitende, Besucher und Dienstleister Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere untersagt sind:
diskriminierendes Verhalten;
Bedrohungen;
Belästigungen;
Gewalt oder Gewaltandrohungen;
Training unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss;
vorsätzliche Beschädigung von Geräten und Einrichtungen;
unbefugte Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Personen;
gewerbliche Trainings-, Coaching- oder Verkaufstätigkeiten ohne Zustimmung von Body Gym.
10.3 Geräte und Trainingsbereiche
Geräte sind sachgerecht und gemäss Instruktion zu verwenden.
Gewichte und Trainingsmaterialien sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
Das Mitglied haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Gesundheit und Eigenverantwortung
11.1 Gesundheitliche Eignung
Das Mitglied ist dafür verantwortlich, nur in einem gesundheitlich vertretbaren Umfang zu trainieren und Leistungen zu nutzen.
Bei:
bestehenden Erkrankungen;
Verletzungen;
Herz-Kreislauf-Beschwerden;
Schwangerschaft;
akuten Schmerzen;
Schwindel;
ungeklärten gesundheitlichen Beschwerden;
soll vor der Nutzung der entsprechenden Leistung medizinischer Rat eingeholt werden.
11.2 Gesundheitsangaben
Soweit es für eine sichere oder individuell angepasste Leistungserbringung erforderlich ist, kann Body Gym Gesundheitsangaben oder das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens verlangen.
Das Mitglied ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Angaben wahrheitsgemäss zu machen.
11.3 Veränderung des Gesundheitszustands
Das Mitglied soll Body Gym oder die zuständige Fachperson über Veränderungen informieren, die für die sichere Durchführung eines Trainings, Coachings oder einer Anwendung relevant sind.
11.4 Keine medizinische Diagnose
Fitnessberatung, Coaching, Trainingsplanung und Wellnessanwendungen ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Therapie.
Soweit Leistungen von entsprechend qualifizierten Gesundheitsfachpersonen im Rahmen ihrer gesetzlichen Berufsbefugnisse angeboten werden, gelten die für diese Leistung anwendbaren gesetzlichen und fachlichen Bestimmungen.
12. Coaching und Personal Training
12.1 Leistungsumfang
Der Umfang eines Coachings oder Personal Trainings ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Abhängig vom Produkt können beispielsweise enthalten sein:
persönliche Gespräche;
Trainingsplanung;
Trainingsbegleitung;
Fortschrittskontrollen;
Körpermessungen;
Ernährungsunterstützung;
digitale Kommunikation;
App-Zugang;
regelmässige Check-ins.
Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind geschuldet.
12.2 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist für seine persönliche Umsetzung verantwortlich.
Body Gym kann den Erfolg einer Massnahme nicht garantieren, wenn Empfehlungen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.
12.3 Digitale Betreuung
Sofern eine digitale Betreuung vereinbart wurde, kann diese insbesondere über:
eine Trainingsapp;
E-Mail;
Messenger;
Telefon;
Videocall;
Kundenportal;
erfolgen.
Antwortzeiten können abhängig vom Produkt und den betreuten Zeiten variieren.
13. Sauna und Regenerationsbereiche
13.1 Nutzung
Die Sauna und weitere Regenerationsangebote dürfen nur im Rahmen des gebuchten Produkts oder einer separaten Buchung genutzt werden.
Reservierungspflichten und Zeitfenster sind einzuhalten.
13.2 Gesundheitliche Eigenverantwortung
Personen mit bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen relevanten Erkrankungen, sind dafür verantwortlich, vor der Nutzung ärztlich abzuklären, ob die Anwendung für sie geeignet ist.
13.3 Abbruch der Nutzung
Bei:
Schwindel;
Kreislaufproblemen;
Schmerzen;
Atemnot;
Unwohlsein;
anderen ungewöhnlichen Symptomen;
ist die Anwendung unverzüglich abzubrechen.
14. ACP-Anwendungen und vergleichbare Regenerationsangebote
14.1 Charakter der Leistung
ACP-Anwendungen und vergleichbare Regenerationsleistungen dienen der Unterstützung von Regeneration und Wohlbefinden.
Sofern nicht ausdrücklich durch eine entsprechend befugte medizinische Fachperson erbracht, stellen sie keine medizinische Diagnose oder ärztliche Therapie dar.
14.2 Keine Heilungsgarantie
Body Gym garantiert keine Heilung, Schmerzbeseitigung, Leistungssteigerung oder sonstige bestimmte medizinische oder körperliche Wirkung.
14.3 Mitteilungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, relevante bekannte gesundheitliche Einschränkungen vor der ersten Anwendung mitzuteilen.
Bei Unsicherheit über die gesundheitliche Eignung ist vor der Anwendung medizinischer Rat einzuholen.
15. Massagen und Termine
15.1 Terminabsage
Gebuchte Termine für:
Massage;
Personal Training;
Coaching;
Beratung;
ACP-Anwendungen;
andere reservierte Einzeltermine;
müssen grundsätzlich mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder verschoben werden.
15.2 Verspätete Absage und Nichterscheinen
Bei einer späteren Absage oder Nichterscheinen kann der vereinbarte Termin vollständig verrechnet oder von einem bestehenden Guthaben abgezogen werden.
Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine rechtzeitige Absage aufgrund eines unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignisses nicht möglich oder nicht zumutbar war.
15.3 Verspätung
Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Zeit, sofern dadurch nachfolgende Termine beeinträchtigt werden.
15.4 Absage durch Body Gym
Muss Body Gym einen Termin absagen, wird dieser nachgeholt oder gutgeschrieben.
16. Nichtnutzung und Time-Stop
16.1 Grundsatz
Nutzt das Mitglied die vertraglich zur Verfügung gestellten Leistungen aus persönlichen Gründen nicht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Preisreduktion, Rückerstattung oder automatische Verlängerung der Nutzungsdauer.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
16.2 Time-Stop
Body Gym kann auf begründeten Antrag einen Time-Stop gewähren.
Als Gründe können insbesondere anerkannt werden:
ärztlich bestätigte vorübergehende Trainingsunfähigkeit;
Schwangerschaft;
längerer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst;
längerer nachgewiesener Auslandaufenthalt;
andere von Body Gym im Einzelfall anerkannte Gründe.
16.3 Antrag
Ein Time-Stop ist möglichst vor Beginn der Unterbrechung zu beantragen.
Bei unvorhersehbarer Krankheit oder Unfall ist der Antrag innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen.
Body Gym kann einen geeigneten Nachweis verlangen.
16.4 Wirkung
Ein genehmigter Time-Stop wird grundsätzlich als Zeitgutschrift an die laufende Vertragsdauer angehängt.
Dadurch verschieben sich Vertragsende und Kündigungsfrist entsprechend.
Die vereinbarten Zahlungsfälligkeiten bleiben grundsätzlich bestehen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.
17. Haftung
17.1 Haftung von Body Gym
Body Gym haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit kann nicht im Voraus ausgeschlossen werden.
17.2 Leichte Fahrlässigkeit
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
17.3 Eigenverantwortliches Training
Body Gym haftet nicht für Schäden, die insbesondere darauf zurückzuführen sind, dass das Mitglied:
entgegen medizinischem Rat trainiert;
sicherheitsrelevante Gesundheitsangaben verschweigt oder falsch angibt;
Sicherheitsanweisungen missachtet;
Geräte unsachgemäss verwendet;
ausserhalb einer ausdrücklich betreuten Leistung selbstständig und eigenverantwortlich trainiert.
Dies gilt, soweit Body Gym selbst keine haftungsbegründende Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.
17.4 Wertgegenstände
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet Body Gym nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bei nachgewiesenem Verschulden.
Mitgliedern wird empfohlen, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
17.5 Versicherung
Der Abschluss einer ausreichenden:
Unfallversicherung;
Krankenversicherung;
Privathaftpflichtversicherung;
ist Sache des Mitglieds.
18. Datenschutz und Gesundheitsdaten
18.1 Datenschutz
Body Gym bearbeitet Personendaten gemäss dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
18.2 Gesundheitsdaten
Soweit für Coaching, Trainingsplanung, Anwendungen oder eine sichere Leistungserbringung Gesundheitsdaten benötigt werden, werden diese nur im erforderlichen Umfang bearbeitet.
Zugriff erhalten nur Personen, welche diese Daten für ihre Tätigkeit benötigen.
18.3 Digitale Systeme
Body Gym kann zur:
Mitgliederverwaltung;
Kommunikation;
Terminbuchung;
Trainingsplanung;
Zahlungsabwicklung;
Kundenbetreuung;
digitale Systeme und externe Dienstleister einsetzen.
Die Details der Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
19. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
19.1 Aufnahmen durch Mitglieder
Mitglieder dürfen keine anderen Personen ohne deren Zustimmung gezielt fotografieren, filmen oder aufnehmen.
Insbesondere in:
Umkleiden;
Toiletten;
Massage- und Behandlungsbereichen;
anderen besonders privaten Bereichen;
sind Foto-, Video- und Tonaufnahmen untersagt.
19.2 Marketingaufnahmen durch Body Gym
Werden identifizierbare Mitglieder für:
Website;
Social Media;
Werbung;
Testimonials;
Marketingkampagnen;
fotografiert oder gefilmt, wird grundsätzlich eine separate Einwilligung eingeholt.
Die Zustimmung zu diesen AGB allein stellt keine Einwilligung zur werblichen Verwendung persönlicher Aufnahmen dar.
20. Videoüberwachung
20.1 Zweck
Body Gym kann erforderliche Bereiche des Betriebs zur:
Sicherheit von Personen;
Prävention und Aufklärung von Straftaten;
Sicherung des Zutrittssystems;
Schutz von Geräten und Einrichtungen;
videoüberwachen.
20.2 Verhältnismässigkeit
Die Videoüberwachung beschränkt sich auf Bereiche, in denen sie für den genannten Zweck erforderlich und verhältnismässig ist.
Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten, Massagebereiche und vergleichbare private Bereiche werden nicht videoüberwacht.
20.3 Information
Auf überwachte Bereiche wird vor dem Betreten transparent hingewiesen.
20.4 Speicherung und Zugriff
Aufzeichnungen werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Bei einem konkreten sicherheitsrelevanten Ereignis können betroffene Aufnahmen bis zur Klärung beziehungsweise Rechtsdurchsetzung länger aufbewahrt werden.
Zugriff erhalten nur ausdrücklich berechtigte Personen.
21. Kommunikation
21.1 Elektronische Kommunikation
Die gewöhnliche Vertragskommunikation kann insbesondere erfolgen über:
E-Mail;
SMS;
Messenger;
Kundenportal;
Trainingsapp.
21.2 Kontaktdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
Kann eine Mitteilung aufgrund veralteter oder falsch angegebener Kontaktdaten nicht zugestellt werden, trägt das Mitglied die daraus entstehenden Folgen, soweit Body Gym die Unzustellbarkeit nicht selbst zu vertreten hat.
21.3 Werbung
Werbliche elektronische Kommunikation erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Abmeldung von freiwilliger Marketingkommunikation ist jederzeit möglich.
22. Änderungen des Angebots
Body Gym entwickelt sein Angebot laufend weiter.
Body Gym kann insbesondere:
Geräte ersetzen;
Trainingsbereiche neu strukturieren;
digitale Systeme ändern;
Apps oder Softwareanbieter wechseln;
Personalbesetzungen ändern;
einzelne Zusatzangebote verändern oder ersetzen.
Voraussetzung ist, dass der wesentliche Charakter der vertraglich geschuldeten Hauptleistung nicht ohne angemessenen Ausgleich erheblich und dauerhaft eingeschränkt wird.
23. Änderungen dieser AGB
Body Gym kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund:
gesetzlicher Änderungen;
behördlicher Vorgaben;
neuer technischer Systeme;
geänderter Sicherheitsanforderungen;
neuer Zahlungs- oder Zutrittsverfahren;
organisatorischer Veränderungen;
notwendiger Klarstellungen.
Wesentliche Änderungen zulasten bestehender Mitglieder betreffend insbesondere:
Preis;
Vertragsdauer;
Kündigungsfrist;
automatische Verlängerung;
wesentliche Hauptleistungen;
werden nicht allein durch Schweigen des Mitglieds für eine bereits laufende Vertragsperiode wirksam.
Solche Änderungen gelten grundsätzlich erst für eine neue oder verlängerte Vertragsperiode oder aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung.
24. Übertragung des Betriebs oder Vertragsverhältnisses
Body Gym kann im Rahmen einer:
Umstrukturierung;
Betriebsübertragung;
Unternehmensnachfolge;
gesellschaftsrechtlichen Neuorganisation;
Vertragsverhältnisse auf eine andere Gesellschaft übertragen, sofern die vereinbarten Leistungen weiterhin erbracht werden und die vertragliche Position des Mitglieds nicht wesentlich verschlechtert wird.
Das Mitglied wird über eine solche Änderung informiert.
25. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
26.1 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
26.2 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Soweit gesetzlich zulässig und kein zwingender oder teilzwingender Gerichtsstand besteht, ist Frauenfeld, Kanton Thurgau, Gerichtsstand.
27. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 06.07.2026 in Kraft.
Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten sie nur, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
Frühere Vertragsbedingungen bleiben für bestehende Verträge massgebend, soweit die vorliegende Fassung nicht rechtswirksam vereinbart wurde.
Zivelonghi und Söhne GmbH
Body Gym
Messenriet 16
8500 Frauenfeld
Schweiz